plantenwelt wiesmoor
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemein

Angebote von uns sind grundsätzlich unverbindlich und bis Auftragsbestätigung oder verbindlicher Bestellung freibleibend. An ein abgegebenes Angebot sind wir längstes während der laufenden Pflanzsaison Frühjahr oder Herbst gebunden
Als Zeitraum für Ballenpflanzen und wurzelnackter Ware gilt 01. März bis 15. Mai für die Frühjahrssaison und 15. September bis 30. November für die Herbstsaison. (Witterungsabhängig)
Containerpflanzen werden ganzjährig je nach Witterungsverlauf geliefert.
Abweichungen den Zeitraum betreffend bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Zustimmung.
Nimmt der Käufer unser Angebot an, ist der Auftrag von uns innerhalb von 14 Tagen zu bestätigen. Falls der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Posteingang unserer Auftragsbestätigung keinen Einspruch einlegt, gilt der Auftrag als
zu unseren Lieferbedingungen angenommen. Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsverbindungen ausdrücklich auch dann, wenn diese nicht von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

Preise gelten ab Verkaufsstelle in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzüge oder Skonto. Es gilt der an der Ware ausgezeichnete Preis. Zwischenzeitlich erfolgte Erhöhungen der MwSt. werden im Umfang der Erhöhung auf den ausgezeichneten Preis aufgeschlagen.
Bei groben Auszeichnungsfehlern durch Irrtum, falschem Preisaufdruck usw. behalten wir uns ausdrücklich das Recht auf Nachbesserung und Richtigstellung vor. Es gilt dann der von uns nachgebesserte Preis.
Pflanzeneinkäufe und sonstige Einkäufe sind grundsätzlich in bar, Überweisung, oder in Lastschriftverfahren bei Abholung zu entrichten.
Durch uns gelieferte Pflanzen sind bei Anlieferung in bar zu bezahlen. Für die Anlieferung erheben wir gemäß Aushang ein Anlieferungsgebühr. Abweichungen hiervon bedürfen unserer ausdrücklichen mündlichen oder schriftlichen Zustimmung.

Bei Verkäufen im Fernhandel (online shop, Auktionhäuser usw.) gilt der im shop ausgwiesene Preis incl. der gesetzlichen MwSt. zzgl. Versandkosten. Bei groben Auszeichnungsfehlern durch Irrtum, falscher Preiskennzeichnung usw. behalten wir uns ausdrücklich das Recht auf Nachbesserung und Richtigstellung vor. Es gilt dann der von uns nachgebesserte Preis. Mit Zusendung der elektronischen Bestellung per Mail oder sonstigem elektronischem Verfahren kommt es zwischen Käufer und Verkäufer hier Plantenwelt Wiesmoor GmbH zu einem rechtsgültigen Vertrag und der Auftrag gilt mit Absendung der Bestellung als von uns angnommen. Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse durch Überweisung oder sonstige geeignete Zahlungsmittel. Abweichungen hierzu bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Private Käufer haben gemäß gesetzlichem Widerrufsrecht der Recht vom Kauf zurückzutreten. Siehe hierzu auch Belehrung gemäß Widerrufsrecht im Punkt Lieferung.

Auf Kundenwunsch bestellte Pflanzen, die im normalen Pflanzensortiment aufgrund außergewöhnlicher Eigenschaften wie Größe, Form, Seltenheit, Menge oder Wert nicht vorrätig sind, erheben wir einen Anzahlungsbetrag in Höhe von mindestens 20 % des Warenwertes. Dieser Betrag ist im voraus zu entrichten.
Gleiches gilt für im Pflanzensortiment vorrätige Pflanzen, die reserviert und zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden. Reservierungsdauer, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart längstens 14 Tage ab Reservierungsdatum. Bei Abbestellung oder Stornierung reservierter Pflanzen werden die darauf angezahlten Beträge erstattet.
Eine Reservierung über die übliche Pflanzsaison gemäß § 1 hinaus ist nicht möglich. Für die Reservierungsdauer gilt der an der Pflanze ausgezeichnete Preis. Abweichungen hiervon bedürfen unsere Ausdrücklichen Zustimmung.

Durch uns ausgestellte Warengutscheine behalten über die Dauer der Frühjahres- und Herbstsaison ihre Gültigkeit. Eine darüber hinausgehende Verlängerung der Gültigkeit bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Für den aufgedruckten Wert werden Pflanzen unter Rücknahme des Gutscheines an den Überbringer ausgehändigt. Eine Erstattung des Gutscheinbetrages auch in Teilbeträgen ist nicht möglich.

Preise für den Handel gelten ab Verkaufsstelle zzgl. der gesetzlichen MwSt. ohne Abzug. Ein Zahlungsziel von 14 Tagen darf hierbei nicht überschritten werden, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. Bei Zahlungsverzug können wir ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Rechnung stellen.

§ 3 Versand und Verpackung

Der Versand, die Auslieferung und die Verpackung bestellter Pflanzen erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Wiederverwertbare Verpackung wird durch uns zurückgenommen. Die Rückführung geht zu Lasten des Käufers. Die einzelnen Lieferposten sind gekennzeichnet und anhand des beigefügten Lieferscheines oder Rechnung auf Menge und Richtigkeit zu kontrollieren. Eventuell festgestellte Fehlbestände oder von der Bestellung abweichende Sorten, deren Abweichung nicht auf dem Lieferschein , Packzettel oder Rechnung vermerkt sind, sind uns unverzüglich mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 4 Lieferpflicht und Gewährleistung

Wetterkatastrophen, höhere Gewalt, Kriege, Streik usw. die durch uns nicht beeinflusst werden können, entbinden uns von jeder Lieferpflicht.

Bei der Versendung von lebenden Pflanzen nach Kauf in unserem online shop oder sonstiger Medien die dem online Verkauf von Pflanzen dienen, kann es wetterbedingt zu Versandverzögerungen kommen. Der Käufer wird von möglichen wetterbedingten, insbesondere Frost, großer Hitze usw. Versandverzögerungen unmittelbar nach dessen Bekanntwerden von uns davon per mail, Fax, Brief oder telefonisch in Kenntnis gesetzt. Es ist uns dann eine angemessene Frist zur Versendung der Pflanzen zu gewähren. Die Frist ist abhängig vom Witterunsverlauf. Sollte es innerhalb der Frist nicht möglich sein, wegen anhaltend schlechter Witterung die Pflanzen zu versenden können wir oder der Käufer vom erteilten Auftrag zurücktreten. Eventuell bis dahin geleistete Zahlungen werden von uns erstattet. Ein Anspruch auf Verzinsung, Schadenersatz, insbesondere durch die Beschaffung bei einem anderen Anbieter von Pflanzen besteht nicht und wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das Recht auf Widerruf nach §312d i.V. mit § 355 BGB bleibt hiervon unberührt

Eine Gewährleistung für das Anwachsen der Pflanzen wird grundsätzlich nicht übernommen, da sich die Weiterverarbeitung außerhalb unseres Einflussbereiches befindet. Wird dennoch ausdrücklich ein Gewährleistung verlangt, kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Die Gewährleistung beschränkt sich auf den Pflanzenwert zum Zeitpunkt der Lieferung und dauert längstens eine Wachstumsperiode.

Fehlende Sorten können durch gleichwertige Sorten ähnlicher Art ersetzt werden, falls dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Musterpflanzen oder Abbildungen zeigen die durchschnittliche Beschaffenheit. Nicht alle Pflanzen müssen genau wie die Musterpflanzen ausfallen.

Jahreszeitlich bedingt können Pflanzen zurückgeschnitten sein. Abweichungen von der ausgewiesenen Größe sind dann möglich. Diese notwendige gärtnerische Maßnahme stellt keine Qualitätsminderung dar und berechtigt nicht zur Wertminderung. Je nach Jahreszeit und Pflanzenart werden Pflanzen in belaubtem oder unbelaubtem Zustand geliefert.

Mängel sind uns unverzüglich bei Lieferung mitzuteilen. Spätestens innerhalb von 5 Werktagen. Eine Mängelrüge muss stets schriftlich erfolgen. Verspätete Mängelrügen werden nicht anerkannt. Versteckte Mängel, oder nicht sofort erkennbare Mängel, wie Blütenfarben oder ähnliches sind uns unverzüglich nach Aufdeckung anzuzeigen.

Schadensersatzansprüche wegen versteckter Mängel, Verzug oder ähnliches sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

§ 5 Gartenplanung, Dienstleistung

Von uns erstellte Garten- und Gestaltungspläne verbleiben unser geistiges Eigentum. Für die Erstellung wird eine Gebühr erhoben, die sich an unserem allgemeinen Stundensatz orientiert. Wird nach unseren Gestaltungsplänen die Durchführung der Arbeiten durch Dritte ausgeführt, bedarf dies unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bei Unterlassung sind wir zu Schadensersatzforderungen berechtigt.

Durchgeführte Gestaltungsarbeiten werden gemäß abgegebenem Angebot und dem daraus erfolgten Auftrag zur Durchführung abgerechnet. Die Auftragserteilung zur Durchführung kann in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen. Bei mündlicher Form gilt sie mit Arbeitsaufnahme durch den Auftragsnehmer als vom Auftragsgeber erteilt. Vom Angebot abweichende oder zusätzliche Arbeiten zu deren Durchführung wir vom Auftraggeber beauftragt worden sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Auftragserteilung hierzu gilt ausdrücklich auch bei mündlicher Auftragserteilung durch den Auftraggeber. Maßgeblich ist die tatsächlich geleistete Arbeit oder der Lieferumfang für die Rechnungsstellung.
Bei Durchführung von Gestaltungsarbeiten, erheben wir je nach Auftragsumfang Abschlagszahlungen in prozentualer Höhe vom Auftragswert, die mit Zustellung der Abschlagsrechnungen ohne Verzug fällig werden. Tritt der Auftraggeber in Zahlungsrückstand sind wir zur Einstellung der Arbeiten bis zur Begleichung der Abschlagsrechnungen berechtigt.
Von uns gelieferte Pflanzen oder sonstige Materialien, die zur Durchführung der Arbeiten benötigt werden, sind bei Anlieferung durch uns, oder durch von uns beauftragte Dritte, ohne Abzug sofort zu bezahlen. Abweichende Zahlungsmodalitäten benötigen unsere ausdrückliche mündliche oder schriftliche Zustimmung.


§ 6 Gewährleistung

Mängel bei Durchführung, Material- oder Pflanzenlieferung sind uns unverzüglich anzuzeigen. Eine Mängelrüge muss stets schriftlich erfolgen. Spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach bekanntwerden des Mangels. Verspätete Mängelrügen werden nicht anerkannt. Versteckte Mängel oder nicht sofort erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach deren Bekanntwerden in schriftlicher Form anzuzeigen.

Eine Gewährleistung der von uns gelieferten Pflanzen wird nur dann übernommen, wenn diese ausdrücklich vereinbart worden ist, und die Betreuung und Pflege der durch uns gelieferten und eingepflanzten Pflanzen ausschließlich durch uns durchgeführt wird. Die Pflege und Betreuung der Pflanzen oder Pflanzbeete wird gesondert in Rechnung ge-
stellt. Die Gewährleistung für Pflanzen erstreckt sich längstens über eine volle Wachstumsperiode. Eine Pflege der Beete wie z.B. Unkrautbekämpfung oder ähnliches nach Fertigstellung der Arbeiten ist im Arbeitsumfang grundsätzlich nicht enthalten. Diese benötigen eine gesonderte schriftliche Auftragserteilung und werden gesondert abgerechnet. Für durch uns gelieferte Materialien übernehmen wir die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Pflanzen und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Unserer Eigentums-vorbehalt geht auch dann nicht verloren,
wenn die gelieferten Pflanzen und Materialien eingepflanzt oder verbaut worden sind. Hat eine Vermischung mit fremdgelieferten Pflanzen oder
Materialien statt gefunden, erheben wir bis zur Höhe unseres Lieferwertes Miteigentum an den vermischten Pflanzen oder Materialien.
Vor Erfüllung unserer Ansprüche ist eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübereigung
unzulässig. Im Falle de r Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die künftige Forderung aus der
Weiterveräußerung in Höhe unserer ausstehenden Forderung an uns ab.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wiesmoor. Ausschließlicher Gerichtsstand in Streitigkkeiten der Vertragspartner ist Aurich
Dies gilt auch für Mahnverfahren. Es gilt deutsches Recht.


Wiesmoor, 01.04.2002