Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirsam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
1. Lieferung
Lieferung und Liefermöglichkeit bleiben uns vorbehalten. Die Lieferzeit wird von uns festgelegt; wir sind bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Ist eine verbindliche Lieferzeit vereinbart und liefern wir nicht fristgerecht, kann der Besteller nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn uns eine angemessene Nachfrist, die in der Regel sieben Tage nicht unterschreiten darf, gesetzt worden ist. Die Gefahr geht mit dem Beginn der Anlieferung auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn der Transport mit unseren Fahrzeugen durchgeführt wird. Für Schäden, die auf dem Transport eintreten, haften wir nur bei Vorsatz oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen. Wird die Lieferung nicht mit unseren Fahrzeugen durchgeführt, so sind Personen, die den Transport durchführen, nicht unsere Erfüllungsgehilfen.Ab dem zweiten erfolglosen Versuch der Anlieferung müssen die weiteren Lieferkosten vom Besteller getragen werden. Vereinbarungen über verbindliche Lieferzeiten gelten nur dann, wenn wir uns schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt haben.
2. Preise
Die in unseren Preislisten, Angeboten usw. genannten Preise sind Preise mit MwSt. und freibleibend. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise, wenn nicht andere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
3. Verpackung und Versand
Bei Aufträgen bis EURO 100,00 Warenwert (ohne MwSt.) wird ein Frachtkostenanteil in Höhe von EURO 5,90 pro Lieferung berechnet. Ab EURO 101,00 Warenwert erfolgt die Lieferung frei Haus einschließlich Verpackung. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Für Beschädigungen und Verluste übernehmen wir keine Haftung. Der Versand erfolgt mit größter Sorgfalt und nach unserem Ermessen. Verpflichtungen für billigste Verfrachtung werden nicht übernommen.
Versand ins Ausland: Derzeit versenden wir nur innerhalb Deutschlands. Nach vorheriger Absprache versenden wir auch nach Österreich und in die Schweiz. Die dabei entstehenden Versandkosten betragen mindestens EURO 17,99 und EURO 1,60 pro weiterem Kilogramm.
4. Zahlung
a. Vorauskasse Die Bezhlung der Waren erfolgt generell per Vorauskasse. Wir behalten und das Recht vor, im Einzelfall bestimmt Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen. Die Waren werden verschickt, sobald der Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben ist.
b. Nachnahme: Mit dem Service Nachnahme erfolgt eine Sendungszustellung nur gegen Bezahlung des Nachnahmebetrages. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr erhoben voin derzeit: EURO 8,12
c. Für die Rechnung gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wenn von uns nichts anderes festgelegt: Spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung netto. Innerhalb von 7 Tagen sowie bei Abbuchungsverfahren nach 21 Tagen mit 2% Skonto. Wir behalten uns vor, bei Überschreiten des Zahlungsziels Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen und einen darüber hinausgehenden Verzögerungsschaden geltend zu machen. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen länger als zwei Wochen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungsrechte sowie die Aufrechnung durch den Kunden sind nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns unbestrittenen Forderungen zulässig; in allen anderen Fällen ist dies ausgeschlossen. Bei Annullierung eines Auftrages behalten wir uns das Recht vor, für uns bereits angefertigte und anderweitig nicht verwertbare Ware Annullierungskosten zu berechnen.
6. Rücktritt
Nicht voraussehbare, wesentliche Änderungen in den Verhältnissen des Kunden, die Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen oder Pflichtverletzungen nach § 323 Abs. 1 BGB berechtigen uns zum Rücktritt oder zur Änderung der Vertragsbedingungen. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Gewährleistung und Schadensersatz
Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich auf Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei offensichtlichen Mängeln sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht binnen einer Frist von 5 Werktagen nach Anlieferung schriftlich gerügt werden (bei versteckten Mängeln innerhalb von 12 Monaten). Die Gewährleistung bei berechtigten Reklamationen erfolgt durch Nacherfüllung oder Preisminderung. Im Falle des endgültigen Fehlschlagens der Nacherfüllung besteht ein Rücktrittsrecht. Besteht zwischen uns und einem Unternehmer eine Geschäftsverbindung mit Kontokorrentabrede, sind wir auch berechtigt, anstelle der Nacherfüllung, dem Unternehmer eine Gutschrift über den reklamierten Warenwert zu erteilen; das Recht des Unternehmers, vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt. erteilen wir eine Gutschrift und widerspricht der Unternehmer nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so berechtigt diese nur zur Bestellung neuer Ware, nicht zur Barauszahlung des Gutschriftenbetrages. Dies gilt auch, wenn die Geschäftsverbindung beendet wird und aufgrund erteilter Gutschriften ein Saldo zu unseren Lasten besteht. Gewähren wir dem Kunden auch ohne Vorliegen einer berechtigten Reklamation aus Gründen der Kulanz eine Gutschrift, so berechtigt diese ebenfalls nur zur Neubestellung, nicht aber zur Barauszahlung. Die Anerkennung von Ansprüchen aus von uns nicht vertretbaren Gründen (z. B. Versandschäden usw.) ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder eine Haftung für Vorlieferanten wird ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von uns oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde darf über Eigentumsvorbehaltsware nur im üblichen, gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen verfügen:
a)
Die Befugnisse des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten oder hierüber zu verfügen enden bei Zahlungsverzug, Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. b)
Durch Verarbeitung der Vorbehalts-ware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns ohne zu verpflichten. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung dennoch, so überträgt der Kunde uns schon jetzt die ihm zustehenden Eigentums- oder Miteigentumsrechte an der neuen Sache oder dem neuen Bestand in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. c)
Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab und zwar anteilig insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und wir hiermit in Höhe des Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Im letzteren Fall steht uns an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert dieser Vorbehaltsware entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung nebst Sicherheiten zu. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. d)
Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum, usw. zu geben, uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen, die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten und den Schuldnern Mitteilung von der Abtretung zu machen. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, bis er von uns eine andere Weisung erhält. e)
Übersteigt die Sicherung unsere Forderungen gegen den Kunden um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen verpflichtet, entsprechende Forderungen oder Sicherheiten freizugeben.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch, auch wenn wir nicht Lieferant, sondern Besteller von Waren und Dienstleistungen sind. Abweichende Vereinbarungen und/oder Geschäftsbedingungen des Lieferanten/Dienstleisters haben keine Gültigkeit. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist Korbach. Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus der Geschäftsbeziehung ist Korbach soweit gesetzlich zulässig - nach unserer Wahl unser Sitz.
10. Datenschutz
Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäfts-beziehung erhaltenen Daten über den Kunden zu verarbeiten, zu speichern, auszuwerten und weiterzuleiten.
11. Schlussbestimmung
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen durch anderslautende, schriftliche Vereinbarungen oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen im übrigen nicht berührt. |